Praxiserfahrungen sammeln!
Alle Schüler/innen müssen außerhalb der Unterrichtszeit ein Pflichtpraktikum im kaufmännischen Bereich absolvieren.
- HAK-Schüler/innen: im Ausmaß von 300 Arbeitsstunden – etwa 8 Wochen
- HAS-Schüler/innen: im Ausmaß von 150 Arbeitsstunden – etwa 4 Wochen
- AUL-Schüler/innen: im Ausmaß von 150 Arbeitsstunden – etwa 4 Wochen
Im Unterricht werden die Schüler/innen gezielt auf das Praktikum vorbereitet, sie suchen eigenständig eine Praktikumsstelle und dokumentieren den Bewerbungsprozess. Während und nach dem Praktikum erstellen die SchülerInnen ein Portfolio über diese ersten Berufserfahrungen. Die erforderlichen Praktikumsstunden und das Portfolio müssen bis 15. Dezember des letzten Schuljahres (=Abschlussjahr) nachgewiesen werden.
Das Praktikum sollte in Form eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt erfolgen, kann auch im Ausland absolviert werden (sofern das in geeigneter Form in deutscher Sprache nachgewiesen werden kann) und kann ebenso, besonders in HAS und AUL, auch in Form von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (zB „Samstagsaushilfen“ im Handel) erfolgen. Besonderheit für HAS-Schüler/innen: Wenn das Praktikum praktische Bürotätigkeit beinhaltet, bedeutet die Abschlussprüfung eine Gleichstellung mit dem Lehrabschluss für Bürokauffrau/mann.
Detailinformationen findest Du auch unter:
Homepage der Handelsakademien und Handelsschulen in Österreich
Hilfe bei der Suche von der Arbeiterkammer Wien
HAK-Pflichtpraktikum im Einzel- & Großhandel (Merkblatt für Betriebe)